Haben Mietwagen auf Fähren auch Versicherungsschutz? Viele Leser haben mir diese Frage gestellt. Ich habe die Pressestellen einiger bekannter Autoverleiher daraufhin angeschrieben. Hier ihre Antworten.
Sehr hilfreich und freundlich zeigte sich Europcar. Von dort kam schnell die Mail mit diesem Text zurück:
Europcar Kunden sind bei der Überfahrt auf die Schottischen Inseln auch gegen Schäden, die auf der Fähre entstehen, abgesichert. Jedoch müssen sie im Fall eines Schadens für den im Mietvertrag vereinbarten Selbstbehalt aufkommen. Verstößt ein Kunde gegen die allgemeinen Vermietbedingungen des Anmietlandes, ist er verantwortlich für die gesamten Kosten des entstandenen Schadens.Tipp: Immer in Ruhe die Mietbestimmungen des Anmietlandes durchlesen und am besten mit den Kollegen in der Station die geplante Route durchsprechen, sie können hilfreiche Tipps geben.
Avis antwortete auch recht zackig und stellt fest:
The coverage/insurance will still be valid if renting from Scotland to the Scottish Islands, however the customer should be made aware that the suppliers for breakdown cover are more limited within the Islands than on mainland. We never anticipate cars to break down but the waiting time if for any reason this happens maybe slightly longer than on mainland.
Zu Deutsch etwa: Die Versicherung ist weiterhin gültig, aber die Zeiten zur Hilfestellung auf den Inseln können deutlich länger ausfallen.
Verwirrend wurde es nur bei Hertz. Ein Teil der Antwort lautete (die Rechtschreibfehler sind original):
3. Sollte ein Schaden auf der Fahre entstehen hat der Kunde keinen Versicherungsschutz. Er muss alle Reparaturkosten übernehmen.
Ich fragte dann noch einmal nach:
[Das] gilt auch auf Fährfahrten INNERHALB Schottlands mit Autos, die ich in Schottland bei Hertz anmiete? Zum Beispiel auf Fährfahrten zwischen dem schottischen Festland und schottischen Inseln?
Hertz erneut:
dies ist richtig.
Alle Fahrfahrten. Egal außerhalb oder innerhalb Schottlands.
Ich konnte es nicht glauben, also schrieb ich:
[…] und ich kann da auch keinen extra Schutz dazu buchen?
Hertz:
[…] eine Zubuchung einer Zusatzversicherung bieten wir für solche Falle nicht an.
Ich daraufhin:
scheint es mir nur so, oder widersprechen die Angaben auf der UK-Webseite Ihren Ausführungen?
https://www.hertz.co.uk/rentacar/reservation/reviewmodifycancel/templates/rentalTerms.jsp?KEYWORD=BOAT&EOAG=MUC
Ebenso auf Deutsch:
https://www.hertz.com/rentacar/reservation/reviewmodifycancel/templates/rentalTerms.jsp?KEYWORD=BOAT&EOAG=MUC
Zitat:
„2. Sie können mit der Fähre reisen, solange dies für Fahrzeug und/oder Land trotz Fahreinschränkungen zulässig ist.
3. Jegliche Beschädigung des Fahrzeuges, sowohl während der Fahrt als auch im Zielland, ist durch CDW/TP/SuperCover (sofern abgeschlossen) abgedeckt.“Hier scheint mir doch zu stehen, dass – solange ich mich in UK aufhalte, also einem sicheren Land – ich Fähren nutzen darf und der Transit zumindest durch Zusatzleistungen auch versichert werden kann.
Von der Mitarbeiterin kam daraufhin keine weitere Antwort. Ich hatte den Wagen natürlich schon gemietet und bezahlt, also nahm ich das so erst einmal hin, um anschließend in Glasgow direkt beim Schalter noch einmal nachzufragen.
Die Antwort der Mitarbeiterin dort: Kein Problem, solange sie nicht nach Irland rüberfahren.